Reiserückerstattungen
Reiseveranstaltern war es bisher gestattet, die Anzahlung für die Reisen in Form von Geld wieder zurückzuzahlen.
Reiseveranstaltern war es bisher gestattet, die Anzahlung für die Reisen in Form von Geld wieder zurückzuzahlen.
Gutscheine sind ab jetzt aber ein MUSS. Der Passus im Gesetz wird vorübergehend ausgesetzt. Dies gilt für Reisen die vor dem 8. März gebucht wurden und Corona-bedingt abgesagt werden mussten. Möglich wurde dies durch einen Rettungsschirm für die Reisebranche. Schätzungsweise sind ungefähr 8 Milliarden Euro in Form von Anzahlungen bei den Reiseveranstaltern, die jetzt entsprechend zurückgezahlt werden müssten. Damit die Unternehmen nicht insolvent werden, wurden diese Maßnahmen beschlossen. Der Gutschein kann auch nicht im Fall der Insolvenz unwirksam werden, da in diesem Fall der Staat in die Haftung geht und die Auszahlung des Gutscheins übernimmt. Dieser Gutschein muss eine Gültigkeit bis mindestens 31. Dezember 2021 haben. In speziellen Fällen gilt nur noch die Regelung, dass er direkt ausgezahlt werden muss.